Der Werkschutz
Die Aufgaben des Werkschutzmitarbeiters umfassen:
- Allgemeiner Werkschutz
Der Werkschutzmitarbeiter hat für Schutz und Sicherung Sorge
zu tragen sowie Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.
Er wehrt Schäden und Gefahren, auch von Mitarbeitern, ab.
- Besonderer Werkschutz
Er schützt Geschäftsgeheimnisse und leitet Maßnahmen
gegen Bombendrohungen ein.
- Sonstiger Werkschutz
Er hilft beim Katastrophenschutz, Umweltschutz sowie dem Datenschutz.
Die Dienstausübung des Werkschutzes stützt sich auf:
- arbeitsvertragliche Regelungen
- betriebsverfassungsrechtliche Bestimmungen
- gesetzliche Verpflichtungen wie z.B. Melde- und Anzeigepflichten
- gesetzlich festgelegte Not- und Selbsthilferechte sowie das
Recht zur vorläufigen Festnahme
- Dienstanweisungen der Betriebsleitung
|